Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle von Monitrd AG (nachfolgend «scanmeter», «wir», «uns») angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Die Dienstleistung von scanmeter hilft Kunden, technische Sicherheitsschwachstellen in Software in deren Quelltext und in deren Einsatz zu identifizieren.Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen akzeptieren Sie als unseren Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie») die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil der Verträge zwischen scanmeter und dem Kunden.

Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung von Dienstleistungen, die scanmeter gegenüber ihren Kunden erbringt beziehungsweise anbietet.

Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistungen. Als Inanspruchnahme einer Dienstleistung gilt insbesondere die Aktivierung eines dem Kunden angebotenen Produktes, das von scanmeter oder einem von scanmeter Beauftragten zur Verfügung gestellt wird.

Der Kunde kann bei Inanspruchnahme einzelner Dienstleistungen aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB mittels Aktivierung eines entsprechenden Kontrollfeldes zu wiederholen. Bei Zustellung einer kundenspezifischen Offerte stellt scanmeter diese AGB dem Kunden elektronisch (per E-Mail oder Link) zur Verfügung. Der Kunde bestätigt in diesem Fall seine vollumfängliche Zustimmung zu den AGB mit Annahme der Offerte, durch Inanspruchnahme der Dienstleistung oder Bezahlung der Rechnung, wobei der Vertrag durch die zeitlich erstere Handlung zustande kommt.

scanmeter erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Unterstützung beim Finden von Schwachstellen in Software (nachfolgend «Prüfobjekte»). Der konkrete Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Kunden und scanmeter.

scanmeter ist ohne gegenteilige Vereinbarung berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen selber oder in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen oder ganz durch Dritte erbringen zu lassen. scanmeter bleibt in jedem Fall für die Erfüllung des Vertrags verantwortlich.

Die für die Dienstleistung eingesetzte Infrastruktur kann sowohl von scanmeter als auch von Dritten in der Schweiz als auch ausserhalb der Schweiz betrieben werden.

scanmeter ist im Rahmen der betrieblichen Ressourcen bestrebt, die Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen, der Ausbau der Dienstleistungen, Massnahmen zum Schutz der Infrastruktur von scanmeter und Weiteres können vorübergehende Betriebsunterbrechungen erforderlich machen. Der Kunde wird über solche Betriebsunterbrechungen frühzeitig informiert, wenn dies aufgrund der Umstände möglich ist. Die geplanten Unterbrechungen finden, wenn möglich, ausserhalb der Bürozeiten (soweit im Vertrag nicht anderweitig definiert: Montag bis Freitag, 09:00 – 18:00 Uhr, ohne nationale Feiertage der Schweiz und kantonale Feiertage des Kantons Zürich) statt.

scanmeter ist berechtigt, den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise zu sperren und/oder die Dienstleistungen einzustellen, falls

  • Prüfobjekte nicht im Besitz und unter der Kontrolle des Kunden sind
  • scanmeter dazu gerichtlich oder behördlich aufgefordert wird oder
  • sich sonst selber rechtlich verantwortlich oder strafbar machen könnte oder
  • wenn eine Stichprobe konkrete Hinweise oder den Verdacht auf eine Verletzung dieser AGB, das Zugänglichmachen von unzulässigen Inhalten oder eine anderweitige rechts- oder vertragswidrige Nutzung der Produkte und Services von scanmeter ergibt. scanmeter behält sich zudem das Recht vor, virenbelastete E-Mails und andere Schadsoftware abzuweisen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass auch gewünschte Nachrichten gefiltert werden können und diese verlustig gehen können.

scanmeter ist berechtigt ihre Dienstleistung auszusetzen oder den Zugang des Kunden zu sperren, falls das Benutzerverhalten des Kunden oder Dritter in irgendeiner Weise die Bereitstellung der Dienstleistung oder andere Dienste resp. Dienstleistungen von scanmeter beeinträchtigt. scanmeter wird den Kunden (soweit im Rahmen der betrieblichen Ressourcen und aufgrund der konkreten Umstände möglich) vorgängig oder umgehend nachträglich über die notwendige beziehungsweise erfolgte Sperrung informieren.

scanmeter ist berechtigt, dem Kunden den im Zusammenhang mit Massnahmen entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. scanmeter kann vom Kunden für die vorsorgliche Deckung des Aufwands und des Weiteren Schadens eine Sicherheitsleistung verlangen. Wird diese Sicherheitsleistung nicht bezahlt oder befolgt der Kunde die im Zusammenhang mit den getroffenen Massnahmen erfolgten Aufforderungen nicht, kann scanmeter die Dienstleistungserbringung aussetzen oder den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen.

Der Kunde ist zur bestimmungsgemässen und rechtmässigen Nutzung der Dienstleistungen berechtigt.

Die Kalkulation der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von scanmeter basiert auf durchschnittlicher Nutzung der Ressourcen von scanmeter (sog. «Fair Use»).

Die zur Verfügung gestellten Ressourcen (insbesondere Speicherplatz, Netzwerkverkehr, Prozessor- und Arbeitsspeichernutzung und Support) dürfen nur zur ordentlichen Verwendung der Dienstleistung benutzt werden. Nutzt der Kunde Ressourcen von scanmeter über das akzeptable Mass hinaus, offeriert scanmeter ein Upgrade auf eine weitergehende Nutzungsvereinbarung. Geht der Kunde auf das Angebot nicht ein, behält sich scanmeter das Recht vor, den Vertrag (notfalls fristlos) zu kündigen oder die Ressourcenverwendung zu beschränken.

Der Kunde ist für die Systeme verantwortlich, die er selber (und mit ihm kommunizierende Dritte) durch scanmeter testet. Scanmeter schliesst sämtliche Haftung für Schäden an zu testenden Systemen aus.

Der Kunde nimmt weiter zur Kenntnis, dass scanmeter zeitweise Softwareupdates – und Upgrades durchführt und die Server-Hardware erneuert, insbesondere um die Sicherheit der Betriebssysteme und Services zu gewährleisten. Dies kann zu einer Inkompatibilität mit eingesetzten Kundenapplikationen führen, weshalb unter Umständen eine Anpassung dieser Applikationen notwendig wird.

Störungen und Unterbrüche, welche durch den Kunden oder den ihm zurechenbaren Benutzer verursacht wurden, werden durch scanmeter verrechnet. Die Verrechnung der geleisteten Arbeit erfolgt zu den jeweils geltenden aktuellen Ansätzen von scanmeter. Störungen und Unterbrüche, welche durch den Kunden oder den ihm zurechenbaren Benutzer verursacht wurden, werden durch scanmeter verrechnet. Die Verrechnung der geleisteten Arbeit erfolgt zu den jeweils geltenden aktuellen Ansätzen von scanmeter.

Bei der Bestellung, Registrierung (insb. zur Erstellung eines Kundenkontos für scanmeter) sowie im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen und nachvollziehbaren Angaben verpflichtet. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die in scanmeter gespeicherten Kundendaten (Rechnungskontakt als auch Kontakt der verantwortlichen Person) während der ganzen Dauer des Vertrages aktuell, vollständig und richtig sind. scanmeter ist nicht verpflichtet, andere als die im Kundenportal gespeicherte Kundendaten zu beachten oder selber Nachforschungen im Hinblick auf die Berichtigung dieser Daten vorzunehmen. scanmeter ist jedoch berechtigt, offensichtlich unrichtige oder Rechte Dritter verletzende Einträge in scanmeter zu korrigieren oder ohne Rückfragen zu löschen. Weiter ist scanmeter jederzeit berechtigt, bei Unklarheiten über die Korrektheit der Angaben des Kunden die Dienstleistungen auszusetzen und die daraus entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Stellt scanmeter fest, dass der Kunde keine wahrheitsgetreuen oder nachvollziehbaren Angaben zu seiner Person (inkl. Adressen und Kontaktmöglichkeiten) angibt, ist scanmeter berechtigt, den Dienst umgehend einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

Der Kunde verpflichtet sich, Identifikationsdaten (insbesondere aber nicht abschliessend: Passwörter) geeignet zu wählen, sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Accounts fest, hat er scanmeter unverzüglich schriftlich (per E-Mail mit anschliessender Empfangsbestätigung durch scanmeter) zu informieren. Die dem Kunden mitgeteilten Passwörter oder anderen Identifikationsparameter sind für die persönliche Verwendung durch den Empfänger bestimmt und vertraulich zu handhaben. scanmeter darf sich darauf verlassen, dass die einen Identifikationsparameter verwendende Person dazu befugt ist, die damit autorisierte Handlung vorzunehmen, insbesondere zum Abschluss oder zur Kündigung von Verträgen durch entsprechende Manipulation in scanmeter, als auch dem Erfassen neuer Prüfobjekte.

Aus Sicherheitsgründen hat der Kunde keinen Zugang zu den von scanmeter oder von durch von scanmeter beauftragten Dritten betriebenen Serverräumen. Vorbehalten bleiben explizite anderslautende Vereinbarungen zwischen scanmeter und dem Kunden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, in seinem Verantwortungsbereich geeignete und erforderliche Sicherheitsmassnahmen zu treffen, um seine Informationen und Daten bei Verlust oder unautorisierter beziehungsweise unbeabsichtigter Veränderung wiederherstellen zu können. scanmeter empfiehlt ihren Kunden, Daten regelmässig zu sichern.

scanmeter macht Kunden darauf aufmerksam, dass die Sicherung der Daten je nach Datentyp oder dem vom Kunden gewählten Leistungspaket zu jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlichen Zeitabständen erfolgt. In Ausnahmefällen ist es zudem möglich, dass scanmeter aus technischen Gründen, bspw. wegen Wartungsarbeiten, Störungen im System oder notwendig gewordenen Austauschs von Teilen der Server-Infrastruktur, in den dafür erforderlichen Zeitspannen keine Datensicherung oder Wiederherstellungen vornehmen kann. Ausgenommen von der Wiederherstellung der Daten sind in jedem Fall flüchtige Daten wie zum Beispiel temporäre Dateien.

Die Zahlungspflicht für Dienstleistungen beginnt mit einem Vertragsabschluss. scanmeter stellt dem Kunden für die gewählte Vertragsdauer in der Regel jeweils im Voraus Rechnung. Sofern auf dem Rechnungsformular keine anderen Angaben vermerkt sind, ist die Rechnung innert 20 Tagen ohne Abzüge (d.h. «netto») auf das Konto der scanmeter auszugleichen.Die in Rechnung gestellten Gesamtbeträge enthalten die jeweils anwendbare Mehrwertsteuer (MWST).

Verletzt der Kunde die oben genannten oder die im Rechnungsformular festgehaltenen Zahlungsbedingungen, gerät er ab dem Tag der Fälligkeit der Forderung in Verzug. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist scanmeter zur Erhebung von 5% Verzugszins p.a. und ab der 2. Mahnung zusätzlich zur Erhebung von Mahngebühren von CHF 20.- (pro Mahnschreiben) berechtigt. scanmeter ist zudem berechtigt, die Dienstleistung zu kündigen. Überdies hat scanmeter das Recht, die Dienstleistung nach erfolgloser 2. Mahnung des Kunden zu sistieren. Für die Wiederinbetriebnahme wird dem Kunden eine Gebühr von CHF 100.- in Rechnung gestellt, und scanmeter kann die Vorauszahlung der üblichen Rechnungsperiode verlangen.

Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen der Vertragspartner ist ausgeschlossen.

scanmeter ist bestrebt, ihre Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen. scanmeter kann jedoch nicht garantieren, dass ihre Dienstleistungen ununterbrochen verfügbar sind, und dass die vom Kunden angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung übermittelt werden. scanmeter gibt im Weiteren keine Garantie dafür ab, dass die von scanmeter und allenfalls eingesetzten Dritten erbrachten Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen oder anderen Zweck zu erreichen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Gewährleistungspflichten ist der Empfang einer Störungsmeldung des Kunden (E-Mail mit anschliessender Empfangsbestätigung durch scanmeter) mit einer umfassenden, nachvollziehbaren Beschreibung der geltend gemachten Mängel. Der Kunde muss scanmeter eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Behebung der in der Mängelrüge spezifizierten Mängel setzen. Nach erfolgloser Nachfristsetzung ist der Kunde zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. scanmeter erstattet dem Kunden eine allfällig bereits geleistete Vergütung anteilsmässig für jenen Zeitraum, in welchem der Kunde die Dienstleistung aufgrund der Kündigung nicht mehr in Anspruch nimmt. Jegliche weitergehende Entschädigung ist ausgeschlossen.

scanmeter haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von scanmeter verursachte direkte und nachgewiesene Schäden.

Die Haftung von scanmeter und von scanmeter beauftragte Dritte für leichte Fahrlässigkeit ist auf den Betrag von CHF 100’000.00 pro Kalenderjahr und auf direkte Schäden beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden schliesst scanmeter explizit aus. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Reputationsschäden, Schäden aus Datenverlust und Ansprüche Dritter.

scanmeter ist nicht haftbar für jegliche Schäden und Folgeschäden, welche durch den Einsatz, die Verwendung oder Bereitstellung von Software in jeglicher Form – auch solche, die durch scanmeter geprüft wurde – Kunden oder Dritten erwachsen.Die von scanmeter erbrachte Dienstleistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Sicherheitsüberprüfung der von Kunden bereitgestellten Software.

scanmeter ist nicht haftbar für Schäden, die durch rechts- oder vertragswidrige Nutzung ihrer Dienstleistungen durch den Kunden oder Dritte entstehen. Ausgeschlossen ist insbesondere jegliche Haftung für Schäden, die entstehen, weil Dritte die Infrastruktur von scanmeter beziehungsweise von Applikationen Dritter missbräuchlich nutzen oder in diese unbefugt eingreifen. Dies betrifft beispielsweise aber nicht abschliessend Eingriffe durch Computerviren oder DDoS-Attacken sowie Veränderungen durch Hacker und die unbefugte Versendung von E-Mails. Der Haftungsausschluss umfasst auch Schäden, die dem Kunden aus zur Abwehr solcher Eingriffe Dritter notwendigen Massnahmen von scanmeter (zum Beispiel Sperrung des Zugangs zur Kundenwebsite zum Schutz der Infrastruktur von scanmeter und anderer Kunden vor DDoS-Attacken und sämtliche andere Massnahmen) entstehen.

Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung von scanmeter gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, einschliesslich der Regelungen des Produktehaftpflichtgesetzes.

Bei Prüfhandlungen, Security Audits, Penetrationtests und Einsatz von scanmeter wird jegliche Haftung ausgeschlossen, da sich die Systeme mit Wissen des Kunden unter Extrembelastung befinden

Der Kunde haftet für Schäden, welche scanmeter oder Dritten durch Verschulden des Kunden oder die ihm und ihm zugehörigen Benutzer entstehen.

scanmeter und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrags zugänglich gemacht werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung solange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht.

scanmeter und der Kunde sorgen für den Datenschutz und die Datensicherheit in ihrem jeweiligen Einflussbereich. scanmeter trifft angemessene organisatorische und technische Massnahmen zum Schutz von schützenswerten Daten wie zum Beispiel aber nicht abschliessend Personendaten, Firmendaten, Quelltexte, Prüfresultate und weitere (nachfolgend insgesamt als «schützenswerte Daten» bezeichnet) gegen unbefugtes Bearbeiten. scanmeter verwendet schützenswerte ausschliesslich zum Zweck der Erbringung ihrer Dienstleistungen. Bei gewissen Dienstleistungen kann es erforderlich sein, schützenswerte Daten an Dritte in der Schweiz oder im Ausland weiterzugeben (beispielsweise aber nicht abschliessend beim Zugriff auf Applikationen, die von Drittanbietern betrieben werden). Sodann behält scanmeter sich vor, schützenswerte Daten Behörden oder Dritten zugänglich zu machen, soweit sie rechtlich dazu verpflichtet ist. scanmeter bewahrt schützenswerte Daten nur soweit und solange auf, als es zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, oder scanmeter von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist.

scanmeter ist ferner berechtigt, Kunden über laufende Entwicklungen und neue Dienstleistungen von scanmeter selber sowie von Partnern von scanmeter zu informieren. Der Kunde kann jederzeit erklären, dass er keine solchen Informationen wünscht.

Das Eigentum an Komponenten, die scanmeter zur Erbringung der Dienstleistungen einsetzt, stehen ausschliesslich scanmeter oder den von scanmeter eingesetzten Dritten zu, sofern die Parteien keine explizite, von dieser Regelung abweichende Vereinbarung treffen.

Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistung. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum bezüglich der Dienstleistungen oder Produkten von scanmeter (zum Beispiel Programme, Vorlagen, Daten, Marken, Patente, Urheberrechte etc.) verbleiben bei scanmeter oder bei den von scanmeter eingesetzten Dritten.

Beginn und Dauer:

  1. scanmeter präsentiert das Leistungsangebot unverbindlich auf seiner, die unter www.scanmeter.io und scanmeter.io (nachfolgend «Kundenportal») erreichbar ist. scanmeter kann das Leistungsangebot jederzeit ändern und einzelne Dienstleistungen einschränken und/oder deren Erbringung einstellen.
  2. Der Vertrag zwischen scanmeter und dem Kunden tritt durch Annahme einer kundenspezifischen Offerte oder durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Kunden (insbesondere bei entsprechender Aktivierung im Kundenportal) in Kraft.
  3. Ohne gegenteilige Vereinbarung wird der Vertrag zwischen dem Kunden und scanmeter auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Beendigung des Vertrags

  1. Bei unbefristeten Verträgen hat (sofern nicht anders vereinbart) die Kündigung durch jede der Vertragsparteien unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 1 Monat jeweils auf Ende eines Monats zu erfolgen. Befristete Verträge sind 1 Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer zu künden. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Vertragsdauer
  2. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben mit anschliessender Empfangsbestätigung durch scanmeter oder für gewisse Dienstleistungen online durch die Auswahl der Kündigungsoption im Kundenportal zu erfolgen. scanmeter ist berechtigt, den Vertrag per E-Mail an die vom Kunden für vertragsrelevante Mitteilungen angegebene E-Mail-Adresse zu kündigen.
  3. scanmeter behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos zu künden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
    1. wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist beziehungsweise auf anderem Wege offenkundig wird, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und er nicht entsprechende Sicherstellung für mindestens eine Vertragsperiode leistet.
    2. wenn der Kunde gegen wesentliche vertragliche Bestimmungen verstösst oder Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht.
  4. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch scanmeter schuldet der Kunde die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung anfallenden Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der fristlosen Vertragskündigung anfallen.
  5. Nach Vertragsablauf ist scanmeter berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selber verantwortlich.

scanmeter ist bestrebt, ihre Infrastruktur auf einem aktuellen Standard zu halten, welcher den branchenüblichen Sicherheitsanforderungen und dem branchenüblichen technischen Standard entspricht. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass neue technische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen und/oder Veränderungen im Leistungsangebot von Vertragspartnern von scanmeter oder der von scanmeter eingesetzten Software eine Ausweitung oder Einschränkung des Leistungsangebots zur Folge haben wie auch einen Einfluss auf die Preisentwicklung ausüben können.

scanmeter behält sich daher ausdrücklich vor, die Vertragskonditionen, einschliesslich dieser AGB, jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden auf der Website von scanmeter zugänglich gemacht und treten mit ihrem Aufschalten in Kraft. Akzeptiert der Kunde die Änderungen nicht, hat er die Möglichkeit, dies scanmeter innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung schriftlich per Einschreiben oder via Kundenportal mitzuteilen und den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Ohne entsprechende Mitteilung innert dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.

Rechte und Pflichten aus den unter diesen AGB geschlossenen Verträgen können unter Vorbehalt nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages von scanmeter an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft.

Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht. Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen scanmeter und dem Kunden entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslichen Gerichtsstand bilden die ordentlichen Gerichte am Sitz von scanmeter. Alternativ ist scanmeter berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 11. Februar 2019 und ersetzen alle vorherigen Publikationen.

Zürich, 11. Februar 2019